von Georg Frohm

Mit dem Autoführerschein 125er fahren

FAKTEN ZUR "SCHLÜSSELZAHL B196"

Seit dem 31.12.2019 tritt die Neuregelung für Führerscheininhaber der Klasse B in Kraft, die das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125ccm ohne zusätzliche Prüfung ermöglicht.

Über unsere Führerschein-Kennzeichnung an den jeweiligen Maschinen kannst Du schnell ermitteln, welches Motorrad am besten zu Dir passt.

Was sind die Voraussetzungen um mit Autoführerschein 125er zu fahren?

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre Besitz der Klasse B (bzw. Klasse 3)
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern Klasse A1 (125ccm/11kw)

Was umfasst die Fahrerlaubnis?

  • Die Ausbildung umfasst 9x90 min. (Doppelstunde)
  • Aufgeteilt auf 4x90 min. theoretische Ausbildung und 5x90 min. praktische Ausbildung
  • Anschließend muss die erfolgreiche Teilnahme (Bescheinigung) eingetragen werden

Ab wann kann diese Fahrerschulung / Eintragung gemacht werden?

  • Die Fahrerschulung ist seit dem 30.12.2019 möglich (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
  • Gefahren werden darf nach Eintragung in den Führerschein (Schlüsselzahl B196)

Gibt es weitere Voraussetzungen wie Sehtest/1. Hilfe Kurs?

  • Beides ist nicht notwendig oder vorgeschrieben

Was ist der Unterschied zur Regelung Autoführerschein vor 1.4.1980?

  • Autofahrer die Ihren Führerschein vor 1.4.1980 gemacht haben, können direkt die Klasse A1 eintragen lassen und somit alle Fahrzeuge mit 125ccm und max. 11kW fahren
  • Eine Fahrerschulung oder Prüfung ist nicht vorgeschrieben, Fahrstunden sind bei keinerlei Erfahrung sicherlich sinnvoll.

Weitere Informationen zur Fahrerschulung

  • Theorie - Die 4x90 min. Theorie können an einem Tag absolviert werden.
  • Erfolgreiche Schulung - die 9x90 min. sind Mindestanforderungen an die Ausbildung.
    Nach absolvieren dieser Stundenzahl besteht nicht automatisch ein Anrecht, sondern es müssen alle Inhalte erfolgreich geschult werden. So können weitere Fahrstunden nötig sein, bevor die Teilnahmebestätigung durch die Fahrschule erteilt wird.
  • Schulungsfahrzeug - keine Vorgabe der Getriebeart, es sind also auch Roller möglich. Ebenso erfolgt kein Automatikeintrag in den Führerschein bei Fahrerschulung auf Roller.

B196 ist nicht gleichzusetzen mit Füherschein Klasse A1

  • Die Schlüsselzahl B196 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sie befähigt aber Klasse A1 Fahrzeuge zu fahren.
  • Es greift demnach auch nicht die Aufstiegsmöglichkeit in die Klasse A2 oder A. Hier ist eine normale komplette Führerscheinausbildung (Theorie/Praxis/Prüfung) nötig.

Zurück

Copyright 2024. Autohaus Waser GmbH. All Rights Reserved.